Durch Bauarbeiten (Aushubarbeiten, Abbrucharbeiten, Strassensanierungen etc.) können Schäden an umliegenden Liegenschaften entstehen. Um unnötigen Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten mit Eigentümern vorzubeugen, dient eine vorgängige Zustandsaufnahme als Beweissicherung.
Damit mögliche Konflikte aufgrund von Schäden effizient und zufriedenstellend gelöst werden können, empfiehlt es sich, noch vor Baubeginn den Zustand der angrenzenden Liegenschaften aufnehmen zu erfassen. Die angetroffenen Befunde werden in Form eines Rissprotokolls dokumentiert und festgehalten. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass Bauherr- und Eigentümerschaft ein bedeutend besseres Verhältnis zueinander pflegen, wenn ein solches Dokument vorliegt. Der optimale Zeitpunkt für eine Zustandsaufnahme ist kurz vor Beginn der Bauarbeiten.
Eine Zustandsaufnahme ist zu empfehlen, bei:
- geringen Abständen zu den Nachbarliegenschaften
- Bauvorhaben in Hanglagen
- Aushub von Baugruben
- Ramm- bzw. Vibrationsarbeiten
- Einsatz von schweren Baumaschinen
- alten und empfindlichen Gebäuden
- anspruchsvollen Nachbarn
Optionale Dienstleistungen:
Bei Bedarf werden der Bauleitung Empfehlungen abgeben, um unzulässige Erschütterungen vorzubeugen. Bei Baustart wird das Durchführen einer Referenz-Erschütterungsmessung empfohlen, um festzustellen, ob die Erschütterungen unter dem zulässigen Richtwert der Norm SN 640 312 liegen.
Mit einer Zustandsaufnahme erhalten Sie ein aussagekräftiges Beweismittel, um bereits vorhandene von neuen Schäden zu unterscheiden.